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Aufgabenbereiche
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Aufgabenbereiche

Für welche Kinder sind wir da?

Kinder mit einem medizinisch diagnostizierten Hörschaden - mit oder ohne zusätzliche Behinderung - haben Anspruch auf Frühförderung durch unsere Einrichtung. Die Fördereinheiten sind für die Eltern kostenfrei, die Kosten werden von den zuständigen Sozialhilfeträgern übernommen.

Ganzheitliche Förderung

Frühförderung ist ein Angebot für Eltern und deren hörgeschädigte Kinder vom Zeitpunkt der Entdeckung des Hörschadens bis zur Einschulung oder bis zum Eintritt in den Förderkindergarten unserer Einrichtung. Sie umfasst die ganzheitliche Förderung des Kindes. Frühförderung hat das Ziel, die Kinder im Rahmen ihres sozialen Bezugsystems präventiv und individuell zu fördern, um die möglichen Auswirkungen der Hörschädigung auf die Sprach- und Gesamtentwicklung auszugleichen. Dabei stehen folgende zentrale Aufgaben im Vordergrund:

  • Hörerziehung
  • Spracherwerb und Kommunikation
  • Einsatz und Kontrolle von Hörhilfen und Zusatztechnik
  • Förderung der Spielfähigkeit und des Sozialverhaltens
  • Förderung in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition

Begleitung und Beratung

Die Frühförderung begleitet und berät die Eltern nach der Diagnosestellung bei der Verarbeitung des Hörschadens und bei pädagogischen Entscheidungen. Sie unterstützt die Eltern darin, die Hör-, Sprach- und Gesamtentwicklung des Kindes einzuschätzen und gemeinsam die Schritte der nächsten Entwicklungsstufe zu fördern. Die Eltern werden als kooperative Partner wertgeschätzt. Gemeinsam werden Möglichkeiten entwickelt, die für das Leben mit einer Hörschädigung hilfreich sind. Dazu gehören auch Unterstützung und Anleitung für den Alltag.

Zusammenarbeit

Die Frühförderung versteht sich als interdisziplinäres System und kooperiert mit Ärzten, Kliniken, Akustikern, Therapeuten und Behörden
.

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