Nachteilsausgleich
Selbstverständlich müssen gerade bei Leistungsüberprüfungen und Benotungen die besonderen Belange hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler in Regelschulen berücksichtig werden.
Aus diesem Grund haben die drei rheinland-pfälzischen Schulen für Gehörlose und Schwerhörige in einem gemeinsamen Papier Vorschläge erarbeitet, wie diesen besonderen Belangen Rechnung getragen werden kann. Diese gemeinsame Stellungnahme wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung, Jugend und Kultur unterstützt und unter http://www.bildungsserver.de veröffentlicht. Selbstverständlich findet sich dies auch im Downloadbereich dieser Abteilung.
Die oben angesprochene differenzierte Leistungsüberprüfung und Benotung erfolgt im Rahmen des „Nachteilsausgleichs" und ist für jeden hörgeschädigten Schüler individuell zu gestalten. Die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs richtet sich nach den jeweiligen Fähigkeiten und Besonderheiten des hörgeschädigten Schülers.
Es ist in jedem Fall sinnvoll, dies schriftlich festzuhalten, um Transparenz und Sicherheit für Schüler, Eltern und Regelschule zu gewährleisten.
Genauere Vorschläge und Hinweise finden sich in dem Schreiben „Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Hörschädigung".
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