Unser Vorgehen
Die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit im Bereich der integrierten Förderung bildet
- eine gesicherte und aussagekräftige Diagnostik eines HNO-Arztes oder einer Klinik bezüglich der Art und des Umfangs der Hörschädigung und
- eine optimale technische Versorgung durch den zuständigen Hörgeräteakustiker.
Auf dieser Basis ermittelt die Abteilung für Pädagogische Audiologie den Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören und stellt den Kollegen unserer Einrichtung, den Eltern und den Lehrern des hörgeschädigten Kindes eine breite Basis an Daten zum
- Hörvermögen
- zur Aufmerksamkeit und Konzentration
- zur auditiven und visuellen Wahrnehmung
- zur intellektuellen Leistungsfähigkeit und
- zu möglichen, den schulischen Lernerfolg hemmenden Aspekten
zur Verfügung. Diese bilden die Grundlage unserer Arbeit.
Diese Vernetzung zwischen Elternhaus, Klinik, Schule, Akustikern und den Abteilungen für Pädagogische Audiologie und Integrierte Förderung der Landesschule ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit und sichert die Qualität der Betreuung und Förderung.
Nach Abschluss der Diagnostik, Hörgeräteversorgung und Feststellung des Förderschwerpunktes im Bereich Hören wird der jeweilige Schüler abhängig von seinem besuchten Schulort einem Regionalteam innerhalb unserer Abteilung zugeteilt.
Das bedeutet, dass wir für alle Kreise unseres Einzugsbereiches Teams haben, in denen die Kollegen unserer Einrichtung die Betreuung der Schüler in ihrem Aufgabenbereich koordinieren. Art und Umfang der Betreuung hängen von den Erfordernissen des hörgeschädigten Kindes und natürlich auch von unseren Kapazitäten ab.
Jeder hörgeschädigte Schüler wird nach Möglichkeit von Beginn an von einer festen Bezugsperson betreut, die Kontakt mit dem Elternhaus und der zuständigen Schule aufnimmt, um die weitere Betreuung und Förderung abzustimmen. Inhalte der Betreuung und Förderung können sein:
- Information der zuständigen Schule und aller beteiligten Personen über Art und Umfang der Hörschädigung
- Darstellung des Leistungsprofils der Schülerin / des Schülers
- Information der zuständigen Schule über die Wahl des geeigneten Sitzplatzes, der richtigen Beleuchtung, die Bedeutung einer guten Raumakustik
- Information der zuständigen Schule und der Eltern über die Art und Weise der Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs bei Leistungsüberprüfungen
- Beratung und Betreuung im Bezug auf Hörgeräte, Cochlea-Implantate und FM-Anlagen
- Unterstützung des Elternhauses bei der Identitätsentwicklung der hörgeschädigten Schülerin / des hörgeschädigten Schülers
- Begleitung und Beratung bei schulischen Übergängen (Wechsel in die Landesschule, Wechsel auf eine weiterführende Schule, etc.)
- Beratung und Unterstützung bei sich verschlechternden schulischen Leistungen
- Erstellung eines Förderplans
Die Förderung durch unsere Kolleginnen und Kollegen findet in erster Linie an den jeweils besuchten Schulen statt, kann aber auch je nach Notwendigkeit im Elternhaus oder in gemeinsamen Besuchen bei Ärzten, Akustikern oder Kliniken erfolgen.
Unsere erste Priorität ist der erfolgreiche Verbleib jedes einzelnen hörgeschädigten Schülers an der wohnortnahen und zuständigen (Regel-)Schule.
Es zeigt sich aber auch immer wieder, dass im Einzelfall der Besuch unserer Einrichtung die bessere Wahl sein kann. Sollte dies der Fall sein, so ist es unsere Aufgabe, das hörgeschädigte Kind, dessen Eltern und die abgebende Schule so zu begleiten, und zu beraten, dass vor allem die Eltern ihr Kind vertrauensvoll an unsere Einrichtung wechseln lassen können.
Termine Integration
Keine aktuellen Veranstaltungen.

