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Rahmenbedingungen

  • In unserem Internat können bis zu 36 Schülerinnen in 4 Gruppen wohnen, denen aufgrund der großen Entfernung zum Wohnort oder aus anderen Gründen eine tägliche Beförderung zur Schule nicht zugemutet werden kann.
  • Die Kosten der Internatsunterbringung werden in der Regel vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte mit einem Eigenanteil der Eltern übernommen.
  • Organisatorisch und fachpädagogisch ist das Internat eng mit der Schule verbunden.
  • Im Internat wohnen Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen und weiteren Beeinträchtigungen wie Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, Sprachentwicklungsstörungen und mit Mehrfachbehinderungen.
  • An den Wochenenden und in den Ferien fahren die Kinder nach Hause.

Wenn Sie Interesse an einer Aufnahme Ihres Kindes im Internat haben, wenden Sie sich an die Internatsleitung.

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