Weitere Angbeote
Die sonderpädagogische Förderung an der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes, deshalb unterstützen uns Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Sozialarbeiterin bei der täglichen Förderung.
Für die Behandlung durch Physiotherapeuten und/oder Ergotherapeuten muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Die Behandlung erfolgt in den Räumen der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied.

