Beratung und Unterstützung

Herzlich willkommen auf den Seiten der Abteilung für die Inklusive Beratung und Unterstützung Hörgeschädigter (B&U).

 

Neben vielen Informationen auf den Seiten dieser Homepage bieten wir Ihnen als PDF-Datei unseren Flyer zum Ausdruck an:

pdfFlyer Beratung und Unterstützung

 

Eine Beratungsanfrage an unsere Einrichtung kann mit folgendem Formular gestellt werden:

pdfFormular Beratungsanfrage

 

Eine unserer wichtigen Aufgaben als Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied ist die Beratung und Unterstützung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler in Regelschulen und anderen Förderschulen.

Wir unterstützen und beraten momentan ca. 275 hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und Geschwister, Lehrerinnen und Lehrer und die Mitschüler an den jeweiligen Einrichtungen im schulischen Bildungsprozess.

Diese Unterstützung und Beratung beginnt mit dem Eintritt in die Grundschule und endet mit dem Abschluss der jeweils besuchten Schulform. Sofern eine berufliche Ausbildung mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufgenommen wird, führen wir diese Unterstützung und Beratung auch in der Berufsschule fort, wenn sie in unserem Einzugsbereich liegt.

Der Einzugsbereich unserer Einrichtung erstreckt sich über das gesamte nördliche Rheinland-Pfalz mit den Kreisen

  • Ahrweiler
  • Altenkirchen
  • Bad Kreuznach
  • Cochem-Zell
  • Mayen-Koblenz mit der kreisfreien Stadt Koblenz
  • Neuwied
  • Rhein-Hunsrück
  • Rhein-Lahn
  • Westerwald.

 

Unser Vorgehen

Die Grundlage einer erfolgreichen Arbeit im Bereich der Beratung und Unterstützung bildet

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Hörsysteme

Eine fachlich und technisch optimale Versorgung jedes Kindes mit einem individuell angepassten Hörsystem ist die Grundlage jeder erfolgreichen hörgeschädigtenpädagogischen Arbeit.

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Gutes Hören für alle - Pädagogische Raumakustik

Hörschädigungen sind zwangsläufig mit einem schlechteren Sprachverstehen verbunden.

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Nachteilsausgleich

Selbstverständlich müssen gerade bei Leistungsüberprüfungen und Benotungen die besonderen Belange hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler in Regelschulen berücksichtigt werden.

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