Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderbedarfen im Bereich Hören und Kommunikation werden an der Landesschule überwiegend jahrgangsbezogen in Klassen unterrichtet. Unterschieden wird dabei zwischen Klassen der Primarstufe mit vier oder fünf Schuljahrgängen, der Sekundarstufe I mit weiteren fünf Schuljahrgängen und der Abteilung mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung mit insgesamt zwölf Schuljahrgängen. In der Primarstufe nehmen zusätzlich hörende nichtbeeinträchtige Kinder als Gastschüler am Unterricht teil. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind in den Klassen der Primarstufe und Sekundarstufe I integriert.

Der Unterricht zeichnet sich durch ein hohes Maß an Visualisierung, den durchgängigen Einsatz zusätzlicher Hörtechnik und der Nutzung unterschiedlicher Kommunikationssysteme aus. Die Unterrichtssprache ist die Lautsprache, die je nach Bedarf ihre Unterstützung durch lautsprachbegleitende oder lautsprachunterstützende Gebärden erhält. In manchen Unterrichtssequenzen werden die Lautsprache und die deutsche Gebärdensprache bilingual angeboten.

Je nach Bildungsgang und Stufe beträgt die Klassengröße zwischen fünf und dreizehn Schülerinnen und Schülern. In der Primarstufe und der Abteilung für ganzheitliche Entwicklung gilt das Klassenlehrerprinzip, in der Sekundarstufe I übernehmen viele Fachlehrer den Unterricht.

Die Abschlüsse, die an der Landesschule erzielt werden können, sind der Abschluss der Berufsreife, der Abschluss der besonderen Berufsreife und der Abschluss mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.