Abteilung mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
Herzlich willkommen auf den Seiten der Abteilung mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung an der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige.
Fragen können Sie jederzeit an die Zentrale oder an die Koordinatorin der Abteilung mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, Frau Katja Unger, richten:
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In unserer Abteilung werden Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung unterrichtet, die zusätzlich in ihrer geistigen Entwicklung gefördert werden. Bei den Schülern liegen außerdem häufig noch weitere Beeinträchtigungen in verschiedenen Bereichen vor. Dies sind folgende Bereiche:
- Wahrnehmung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Sehen
- Emotionale und soziale Entwicklung
Somit besteht für diese Schülerinnen und Schüler umfassender Förderbedarf in der ganzheitlichen Entwicklung (GE).
Insgesamt werden die Schüler und Schülerinnen zwölf Jahre unterrichtet. Dabei durchlaufen sie für jeweils drei Jahre Unter-, Mittel- und Oberstufe im Klassenverband. Die Klassenstärke beträgt in der Regel sechs bis acht Schüler. Die daran anschließende Werkstufe bereitet die Schüler in offener Form auf das Berufs- und Erwachsenenleben vor.
Der Unterricht orientiert sich an den Leitlinien zur Förderung von gehörlosen und schwerhörigen Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus gelten die Richtlinien und der Lehrplan für die Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Der besondere Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Vermittlung und dem Erwerb der Kommunikationsfähigkeit, da Kommunikation ein elementares Grundbedürfnis ist und jeder Mensch einen Anspruch darauf hat, ein ihm angemessenes Kommunikationsmittel erwerben zu können.
In der Abteilung wird die ganzheitliche Förderung mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit angestrebt. Dazu gehören:
- die lebenspraktische Förderung
- Vermittlung von Lautsprache und/oder Gebärdensprachkompetenz
- die Persönlichkeitsentwicklung
- die Vermittlung von Kulturtechniken
Die Schüler und Schülerinnen beenden ihre Schulzeit mit dem Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.
Sie erhalten ein Abschlusszeugnis, in dem ihre besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihr Arbeitsverhalten, ihr emotionales und soziales Verhalten und ihre Belastbarkeit dargestellt werden.